Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Auftragsbestätigungen und Lieferungen des Verkäufers und bilden einen wesentlichen Bestandteil des Kaufvertrages zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.

Artikel 1 Allgemeines

Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung und können diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht ersetzen, sofern mit dem Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Artikel 2 Vertragsabschluss

Angebote des Verkäufers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Der Vertrag („Kaufvertrag“) zwischen Verkäufer und Käufer kommt durch die Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande.

Artikel 3 Lieferung

3.1 Die Lieferbedingungen unterliegen der Auslegung der aktuellsten, von der Internationalen Handelskammer veröffentlichten INCOTERMS zum Zeitpunkt des Kaufvertrags. Das Eigentum an der Ware geht gemäß den Bestimmungen in Artikel 4 auf den Käufer über.
3.2 Sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird, gelten die in den Versanddokumenten wie Wiegescheinen, Konnossementen, Seefrachtbriefen, Linienfrachtbriefen und Frachtquittungen angegebenen Mengen als in Ordnung.

Artikel 4 Eigentumsübergang

4.1 Das Eigentum an der gelieferten Ware verbleibt beim Verkäufer und geht erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung auf den Käufer über. Während das Eigentum an der Ware beim Verkäufer verbleibt, wird der Käufer die Ware treuhänderisch für den Verkäufer verwahren. Falls der Käufer den für die Waren fälligen Betrag nicht entsprechend der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist bezahlt, ist der Verkäufer berechtigt, die Waren ohne vorherige Ankündigung zurückzunehmen.
4.2 Ungeachtet der Bestimmungen in Artikel 4.1 ist der Käufer berechtigt, die Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs zu verwenden und/oder zu verkaufen, bevor der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde.
4.3 Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Waren geht gemäß den vereinbarten Lieferbedingungen im Sinne von Artikel 3.1 zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Käufer über.

Artikel 5 Preis

5.1 Der Preis basiert auf den zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages geltenden Wechselkursen, Verbrauchsteuern, Steuern sowie den Kosten für Transport, Lagerung und Versicherung. Bei einer Änderung der maßgeblichen Sätze, Verbrauchsteuern, Steuern oder Kosten nach dem Datum des Abschlusses des Kaufvertrags, jedoch vor dem vereinbarten Lieferdatum, ist der Verkäufer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
5.2 Tritt vor dem vereinbarten Liefertermin eine Erhöhung der Preise für Energie, Rohstoffe oder andere Materialien ein, die für die Herstellung der vom Käufer bestellten Waren erforderlich sind, ist der Verkäufer berechtigt, den Preis der bestellten Waren entsprechend zu erhöhen, vorausgesetzt, dass die Hat der Verkäufer die Erhöhung vierzehn Tage im Voraus angekündigt, wird der Käufer hierüber schriftlich informiert. Der Käufer ist berechtigt, innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt einer solchen Mitteilung vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Artikel 6 Zahlung

6.1. Der Kaufpreis ist gemäß den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen auf das Bankkonto des Verkäufers zu zahlen. Wenn der Käufer die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist leistet, gilt unbeschadet aller anderen Rechte, die dem Verkäufer zustehen:
a) Der Käufer schuldet bei Nichterfüllung Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag; Und
b) sämtliche Kosten, einschließlich der Rechtskosten, die im Zusammenhang mit der Einforderung der Zahlung des vom Käufer geschuldeten Betrags entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.
6.2 Zahlungen des Käufers werden zunächst zur Tilgung offener Schulden des Käufers gegenüber dem Verkäufer verwendet, einschließlich der Schulden gemäß den Bestimmungen in Artikel 6.1, und zwar in der chronologischen Reihenfolge der Fälligkeit der Schulden.

Artikel 7 Haftung

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich erklärt, übernimmt der Verkäufer keine Garantie oder Zusicherung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, hinsichtlich der Brauchbarkeit, Eignung, Handelsüblichkeit oder Tauglichkeit der gelieferten Waren für irgendeinen Zweck. Die Richtigkeit der vom Verkäufer gemachten Angaben über die Beschaffenheit, Zusammensetzung oder Verwendungsmöglichkeiten der Ware ist nur dann gewährleistet, wenn eine solche Garantie ausdrücklich Bestandteil des Kaufvertrages ist. Die Haftung des Verkäufers ist auf den Nettoverkaufspreis der gelieferten Waren beschränkt. Der Verkäufer haftet in keinem Fall für indirekte Schäden oder Folgeschäden.

Artikel 8 Zugangskontrolle, Werbung und Benachrichtigungen

Nach Erhalt der Waren ist der Käufer verpflichtet, diese mittels Analyse oder auf andere Weise mit der unter den gegebenen Umständen üblichen oder angemessenen Sorgfalt zu prüfen. Reklamationen hinsichtlich der Qualität oder Quantität der gelieferten Ware sind vom Käufer innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen. Waren werden ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht an diesen zurückgesandt.

Artikel 9 Höhere Gewalt

Eine Partei haftet nicht für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag, wenn und soweit diese Nichterfüllung auf eine Ursache zurückzuführen ist, die ihr nicht zuzuschreiben ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Krieg, Feuer, Explosion, Terrorismus, Sturm, Überschwemmung, Erdbeben, Sabotage, staatliche Maßnahmen, Streik, Mangel an Energie, Rohstoffen oder Transportmitteln, Maschinenausfall, Anlaufprobleme einer Fabrik.

Artikel 10 Besondere Umstände

Sollten sich vor dem Liefertermin der Ware die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags bestehenden Umstände so ändern, dass eine der Parteien vernünftigerweise nicht in der Lage ist, eine oder mehrere Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag zu erfüllen, und sollte eine Eine solche Änderung konnte von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise vorhergesehen werden. Auf Ersuchen der geschädigten Partei prüfen Verkäufer und Käufer gemeinsam, ob ein solcher Umstand auf eine für die nicht geschädigte Partei akzeptable Weise gelöst werden kann. Kommt innerhalb einer angemessenen Frist keine Einigung zustande, ist der Geschädigte berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Artikel 11 Anwendbares Recht; zuständiges Gericht

Bei Exportverkäufen gelten für den Kaufvertrag die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf sowie ergänzend die Bestimmungen des Landes, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat. Sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen über Exportverkäufe werden ausschließlich dem zuständigen Gericht am Geschäftssitz des Verkäufers oder, nach Wahl des Verkäufers, dem zuständigen Gericht am Geschäftssitz des Käufers vorgelegt.